Steuerliche Beratung

  • Beratung und Betreuung auf allen Gebieten des Steuerrechts
  • Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen und Branchen
  • Erstellung von Steuererklärungen aller Steuerarten
  • Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen, Einsprüche vor Finanzämtern oder Klageverfahren vor Finanzgerichten

STEUERBERATUNG

  • bei der Rechtsformwahl, z. B. bei der Existenzgründung und Unternehmensgründung
  • beim Wechsel der Gesellschaftsform für bestehende Unternehmen
  • bei Betriebsübergabe und Unternehmensnachfolge
  • bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung
  • bei der Übertragung von Privatvermögen auf Angehörige
  • für Vereine
  • bei der Wahl der Steuerklasse
  • bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten zur Minimierung der Einkommensteuer
  • Berechnungsalternativen bei Gehaltsempfängern (Lohnsteuer-Beratung)
  • Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen, z.B. im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden und Bescheide der Berufsgenossenschaften, IHK’s und HWK’s für Firmen und Steuerzahler
  • Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger
  • Teilnahme und Betreuung bei Kreditverhandlungen sowie Erstellung von Planungskonzepten
  • Vertretung durch die Steuerkanzlei in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden

FINANZBUCHHALTUNG

Die Erstellung der Buchhaltung wird angeboten für bilanzierende Unternehmen aller Rechtsformen, Einnahmen-Überschussrechnende Gewerbetreibende und Freiberufler sowie für Vereine. Die Buchführung ist deshalb so wichtig, da sie lückenlos, sorgfältig und rechtzeitig erledigt werden muss. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie.

  • Erstellung der Finanzbuchführung mit/ohne offene-Posten-Buchhaltung nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit der Steuerberater-Software DATEV
  • Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
  • Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmern und Banken
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Planungsrechnung usw.
  • Beratung bei selbständig erstellter Buchhaltung von Mandanten
  • Einräumung von DATEV-Unterberaternummern und Gewährung des Zugangs zur DATEV-Software für selbstbuchende Mandanten

JAHRESABSCHLUSS

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/-aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
  • Durchführung der Hinterlegung oder Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestangaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften

EXISTENZGRÜNDUNG

  • Erkennen der persönlichen Voraussetzungen, Eignung für eine Existenzgründung und Selbständigkeit
  • Unternehmensplanung (Aufwand/Ausgaben), Ergebnisplanung, Kapitalbedarfsplanung und Finanzierungsplanung,
    Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung
  • Erstellung eines Businessplans für den Existenzgründer
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
  • Beratung der Mandanten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform aus steuerlicher Sicht
    (Einzelunternehmen, e.K., OHG, GbR, KG, GmbH, UG haftungsbeschränkt)
  • Steuerberatung hinsichtlich Steuerarten sowie Gewinnermittlungsmethode
  • Mithilfe bei der Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • Beantragung von Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Freistellungsbescheinigung nach §48 b EStG