STEUERBERATUNG
- bei der Rechtsformwahl, z. B. bei der Existenzgründung und Unternehmensgründung
- beim Wechsel der Gesellschaftsform für bestehende Unternehmen
- bei Betriebsübergabe und Unternehmensnachfolge
- bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung
- bei der Übertragung von Privatvermögen auf Angehörige
- für Vereine
- bei der Wahl der Steuerklasse
- bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten zur Minimierung der Einkommensteuer
- Berechnungsalternativen bei Gehaltsempfängern (Lohnsteuer-Beratung)
- Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen, z.B. im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden und Bescheide der Berufsgenossenschaften, IHK’s und HWK’s für Firmen und Steuerzahler.
- Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger
- Teilnahme und Betreuung bei Kreditverhandlungen sowie Erstellung von Planungskonzepten
- Vertretung durch die Steuerkanzlei in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden